Privaten Umzug von der Steuer absetzen – Wann ist das möglich?
Umzüge sind kostspielig, weshalb es sich empfiehlt, die Möglichkeiten des Bundesumzugskostengesetzes zu nutzen. Setzen Sie Ihren Umzug also von der Steuer ab.
Ein Umzug ist belastend
Um einen Umzug kommt man manchmal einfach nicht herum. In den meisten Fällen haben Haushalte keine andere Wahl, als das Zuhause zu wechseln. Vor allem sich anbahnender Nachwuchs ist häufig für Umzüge verantwortlich, ebenso wie berufliche Veränderungen. Auch wer den Arbeitgeber wechselt, hat oft gar keine andere Wahl, als an einen anderen Wohnort zu ziehen.
Im Rahmen eines Umzugs gilt es zahlreiche Aufgaben zu meistern. Insgesamt fällt eine Menge Arbeit an und meist geht es äußerst stressig zu. Dies ist aber längst nicht alles: Umzüge belasten auch die Haushaltskasse – und das häufig nicht zu knapp. Besonders der Transport und die Umzugshelfer sind nicht günstig. Hinzu kommen zahlreiche indirekte Kosten, wie beispielsweise durch den Kauf neuer Möbel oder durch die Courtage für den Makler, der an der Wohnungssuche beteiligt gewesen ist.
Finanztipp: Umzugskosten steuerlich geltend machen
Viele Personen wissen nicht, dass sie über die Möglichkeit verfügen, die Kosten ihres Umzugs steuerlich geltend zu machen. Dies ist zumindest der Fall, wenn der Umzug berufsbedingt ist. In solch einer Situation gestattet das Finanzamt das Absetzen von Umzugskosten. Geregelt ist dies im Bundesumzugskostengesetz. Auf diese Weise lässt sich die Haushaltskasse natürlich spürbar entlasten. Es gibt dabei zwei Möglichkeiten, um die beim Umzug anfallenden Kosten von der Einkommensteuer abzusetzen.
Variante 1:
Die erste Variante besteht darin, schlichtweg den zur Verfügung stehenden Pauschalbetrag in Anspruch zu nehmen. Für Ledige beläuft er sich bislang auf 746 Euro. Ab dem 1. Februar dürfen sogar 764 Euro angesetzt werden.
Ehepaare können die jeweils doppelten Beträge ansetzen. Zudem lassen sich für weitere im Haushalt lebende Personen (z.B. Kinder oder Eltern) jeweils zusätzliche 329 Euro bzw. ab dem 1. Februar sogar 337 Euro absetzen.
Variante 2:
Die Alternative besteht darin, die tatsächlichen Umzugskosten anzusetzen. Hierdurch eröffnet sich die Möglichkeit, größere Beträge steuerlich geltend zu machen. Allerdings ist es im Gegenzug erforderlich, dass Sie beim Finanzamt eine detaillierte Einzelkostenaufstellung einreichen. Zudem müssen Sie genau wissen, welche Kosten absetzbar sind.
Diese Kosten sind steuerlich absetzbar
Das Bundesumzugskostengesetz gestattet das Absetzen von Kosten, die mit dem Umzug unmittelbar in Verbindung stehen. Hierzu zählen vorrangig Transportkosten für Möbel und Fahrtkosten. Außerdem besteht die Möglichkeit (sofern die Voraussetzungen erfüllt sind) auf einen Verpflegungsmehraufwand und gegebenenfalls sogar doppelte Mietkosten anzusetzen. Nicht absetzbar sind hingegen Maßnahmen, die einen privaten Hintergrund haben. Der Erwerb von Materialien zur Renovierung steht mit dem Beruf nicht in Verbindung, sodass Sie diese Kosten aus eigener Tasche tragen müssen. Wie bereits erwähnt wurde, ist die Absetzbarkeit von Umzugskosten nur gegeben, wenn der Umzug berufsbedingt erfolgt. Solch eine Situation liegt zum Beispiel bei einem Arbeitgeberwechsel vor, der den Umzug in eine andere Stadt erfordert.
Haushaltsnahe Dienstleistungen Eine Übersicht über Haushaltsnahe Dienstleistungen finden Sie Hier
Möglichkeiten beim privaten Umzug
Erfolgt ein Umzug aufgrund einer privaten Entscheidung, so besteht keine Möglichkeit, Umzugskosten steuerlich geltend zu machen. Doch womöglich fallen im Rahmen des Umzugs einige Kosten an, die aus haushaltsnahen Dienstleistungen resultieren. Ein gutes Beispiel sind Handwerkerkosten, die auf diesem Weg absetzbar sind.
Weitere Möglichkeit: Außergewöhnliche Belastung
Privatpersonen sind dazu berechtigt, so genannte außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend zu machen. Das Spektrum solcher Belastungen ist äußerst breit gefächert, es reicht von Kosten, die aus der Behandlung einer schweren Erkrankung resultieren, bis hin zu Kosten aus Pflegeaufwendungen. Wenn Sie zum Beispiel aufgrund einer schweren Krankheit dazu angehalten sind, den Wohnort zu wechseln, können Sie Ihre Umzugskosten oder zumindest einen Teil der Kosten auf diesem Weg steuerlich geltend machen.
Umzüge innerhalb derselben Stadt sind schwer zu rechtfertigen.
So funktioniert das Absetzen der Kosten
Irrtümlicherweise nehmen einige Personen an, das Finanzamt würde ihnen die entrichteten Umzugskosten in voller Höhe erstatten. Allerdings funktioniert das Absetzen von Kosten anders. Aufgrund der abziehbaren Kosten wird das zu versteuernde Einkommen verringert, wodurch auch die Steuerlast abnimmt. Infolge dessen müssen Sie weniger Steuern bezahlen. Für Sie als Arbeitnehmer bedeutet dies, dass Sie nach Einreichung der Steuererklärung eine Steuererstattung erhalten.